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Auftrag ohne
Antrag
Beratung zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe
In diesem Arbeitsbereich werden Menschen beraten, denen eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) droht, weil sie eine Geldstrafe nicht entrichtet haben. Sie werden über die Möglichkeit der Tilgung ggf. durch Ratenzahlung oder der ersatzweisen Ableistung von gemeinnütziger Arbeit informiert. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos. Sie richtet sich an Personen, die von sich aus keinen Kontakt zur Gerichtshilfe aufgenommen haben.
Die Vollstreckung der ESF kann weitreichende Folgen wie den Verlust von Arbeitsplatz, Wohnung und sozialen Beziehungen haben. Nicht zuletzt verursachen Ersatzfreiheitsstrafen erhebliche Kosten. Ihre Vermeidung liegt daher sowohl im Interesse der zu einer Geldstrafe verurteilten Person als auch in dem der öffentlichen Finanzen.
